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Kleine Chirugische Eingriffe



Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehören das Entfernen von Hautflecken, die potentiell bösartig sein können und das Entfernen von gutartigen, unter der Haut gelegenen Tumoren wie Atheromen (Grützbeutel) und Lipomen (Fettgewebsgeschwulst).

Auch für die Entfernung von unter der Haut gelegenen Fremdkörpern (z.B. Splitter) werden die Kosten übernommen.


Diese und ähnliche Eingriffe werden von uns im Rahmen der kleinen Chirurgie in örtlicher Betäubung nach vorheriger Terminabsprache durchgeführt.

Abszess-Spaltungen und chirurgische Wundversorgung gehören zur Notfallversorgung und sind zu jeder Zeit während der Sprechzeiten möglich.

Operationen aus kosmetischer Indikation sind kein Gegenstand der kassenärztlichen Versorgung.
siehe IGel - Leistungen